Was Sie über die Abgeltungssteuer als Steuerberater wissen sollten

Was ist die Abgeltungssteuer?


Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer, auch Kapitalertragsteuer genannt, ist eine Steuer auf Kapitaleinkünfte, welche in Deutschland für Privatanleger seit dem 1. Januar 2009 gilt. Sie beträgt derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die Steuer dient dazu, die Besteuerung von Kapitaleinkünften zu vereinfachen. Vor 2009 wurden Kapitaleinkünfte nach dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen versteuert. Diese Regelung führte jedoch oft zu einer schwierigen Verwaltung, da private Anleger oft viele verschiedene Arten von Kapitaleinkünften hatten und dadurch Steuersätze für unterschiedliche Einkünfte berechnet werden mussten.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer soll eine einheitliche Besteuerung von Kapitalerträgen sichergestellt werden. Es werden keine Unterscheidungen mehr zwischen kurz- und langfristigen Kapitalerträgen vorgenommen, auch das Spekulieren mit Derivaten und Optionen bleibt weiterhin besteuert. Nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind jedoch nach wie vor Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien und Unternehmensanteilen. Diese bleiben weiterhin Bestandteil des persönlichen Einkommens.

Für Bürger, welche Kapitaleinkünfte beziehen, wird die Abgeltungssteuer direkt durch die Banken und Institutionen, bei denen sie ihr Vermögen anlegen, abgeführt. Somit muss der Steuerpflichtige die Kapitalerträge nicht mehr selber in seiner Steuererklärung aufführen.

Trotz der Einführung der Abgeltungssteuer ist es jedoch weiterhin wichtig, sich im Vorfeld einer Geldanlage über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren. Denn obwohl die Abgeltungssteuer Steuererklärungen für Kapitalerträge entbehrlich gemacht hat, gibt es immer noch einige Besonderheiten und Ausnahmen, welche man im Auge behalten sollte. Auch wenn die vereinfachte Besteuerung sicherlich ein Vorteil für die meisten Bürger darstellt, gibt es immer noch einzelne Fälle, in denen Steuerersparnisse erzielt werden können, wenn man sich mit den entsprechenden Regelungen entsprechend auskennt.

Für wen gilt die Abgeltungssteuer?


Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer gilt für alle Kapitalerträge, also Einkünfte aus Kapitalvermögen, die Privatpersonen erwirtschaften. Der Begriff “Kapitalerträge” umfasst Zinsen, Dividenden, Kursgewinne oder -verluste und auch Erträge aus Investmentfonds oder Zertifikaten. Wichtig dabei ist, dass es sich um private Anlagen handelt.

Unternehmen müssen hingegen eine andere Steuer, die Körperschaftsteuer, bezahlen. Auch bei öffentlichen Anlegern, wie beispielsweise Stiftungen oder gemeinnützigen Organisationen, gilt diese Regelung nicht.

Wer Kapitalerträge hat und in Deutschland gemeldet ist, muss auch Abgeltungssteuer auf diese zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob die Person lediglich einen Euro oder hohe Summen an Erträgen hat. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, die die Pflicht zur Abgeltungssteuer entfallen lassen.

Ausnahmen bei der Abgeltungssteuer


Abgeltungssteuer

Es gibt verschiedene Ausnahmen, bei denen die Abgeltungssteuer nicht anfällt. Zum einen sind Kapitalerträge bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag von der Abgeltungssteuer befreit. Derzeit liegt dieser Freibetrag bei 801 Euro für Singles und bei 1.602 Euro für Ehepaare.

Auch bei Riester-Verträgen oder bei der betrieblichen Altersvorsorge muss man keine Abgeltungssteuer zahlen. Darüber hinaus sind bestimmte Kapitalerträge auch steuerfrei, zum Beispiel bestimmte Münzen oder Edelmetalle. Auch Zinsen, die aus Privatdarlehen erwachsen, sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen.

Wer allerdings in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig ist, kann sich aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen unter Umständen von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Daher ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer anderen kompetenten Person beraten zu lassen, wenn man sich nicht sicher ist, ob man zur Zahlung der Abgeltungssteuer verpflichtet ist oder nicht.

Wie bereits erwähnt, gelten die Ausnahmen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Daher ist es wichtig, sich über die Freibeträge und Ausnahmen genau zu informieren, um überraschende Nachzahlungen zu vermeiden.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?


Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie wurde 2009 eingeführt, um das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen und Steuerhinterziehung zu verhindern. Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer und greift bei vielen Kapitalerträgen automatisch. Doch wie hoch ist die Abgeltungssteuer genau? Im Folgenden werden die Details erläutert:

Die Höhe der Abgeltungssteuer

Wie bereits erwähnt, beträgt die Abgeltungssteuer 25%. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Abgeltungssteuer und die Kirchensteuer, die je nach Bundesland zwischen 8-9% ausmacht. Die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Abgeltungssteuer hängt also von verschiedenen Faktoren ab. Im Folgenden werden diese näher erläutert:

1. Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Abgabe, die seit der deutschen Wiedervereinigung erhoben wird, um den Aufbau Ost zu finanzieren. Er beträgt 5,5% der zu zahlenden Abgeltungssteuer. Beispielsweise ergibt sich bei einer Abgeltungssteuer von 1.000€ ein Solidaritätszuschlag von 55€.

2. Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die von Mitgliedern der evangelischen oder katholischen Kirche gezahlt wird. Sie beträgt je nach Bundesland zwischen 8-9% der Abgeltungssteuer. Im Jahr 2019 betrug die Kirchensteuer bundesweit durchschnittlich 8%. Eine Beispielrechnung: Bei einer Abgeltungssteuer von 1.000€ und einem Kirchensteuersatz von 8% ergibt sich eine Kirchensteuer von 80€.

3. Freibeträge

Es gibt bestimmte Freibeträge, die bei der Berechnung der Abgeltungssteuer berücksichtigt werden. Zum Beispiel werden bei Aktienverkäufen Veräußerungsgewinne bis zu einem Betrag von 801€ pro Jahr steuerfrei gestellt (Stand 2020). Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Werden die Freibeträge überschritten, muss auf den darüber hinausgehenden Betrag die Abgeltungssteuer gezahlt werden. Zudem gibt es Freibeträge bei der Veräußerung privater Immobilien. Hier kann der Steuerpflichtige den Veräußerungsgewinn um bestimmte Kosten mindern, z.B. Handwerkerkosten oder Notarkosten. Auch hier gibt es bestimmte Freibeträge. Übersteigt der Veräußerungsgewinn den Freibetrag, fällt auf den darüber hinausgehenden Betrag die Abgeltungssteuer an.

4. Verlustverrechnung

Verluste aus Aktiengeschäften oder dem Verkauf privater Immobilien können steuerlich geltend gemacht werden und mindern damit die Abgeltungssteuer. Verluste aus dem laufenden Jahr werden dabei mit Gewinnen aus dem gleichen Jahr verrechnet. Verluste aus Vorjahren können mit Gewinnen aus dem aktuellen Jahr bis zu einem gewissen Betrag verrechnet werden.

5. Sonderfall: Steuerpflicht im Ausland

Steuerzahler, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden unter Umständen von der Abgeltungssteuer befreit. Hier kommt es aber auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen an, das zwischen Deutschland und dem Land des Wohnsitzes besteht. Steuerzahler sollten sich in diesem Fall unbedingt fachlichen Rat einholen.

Die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Abgeltungssteuer hängt also von verschiedenen Faktoren ab. Ein Blick auf das Einkommensteuergesetz oder ein Gespräch mit einem Steuerberater kann hier helfen, den Überblick zu behalten. Wichtig ist es, seine Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben und die Freibeträge sowie Verlustverrechnungsmöglichkeiten zu nutzen.

Wie wird die Abgeltungssteuer berechnet?


Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Einkommenssteuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird. Dazu zählen beispielsweise Erträge aus Zinsen, Dividenden und Aktienverkäufen. Während früher bereits ab einem persönlichen Steuersatz von 25% Steuern auf Kapitalerträge gezahlt werden mussten, wird seit 2009 die Abgeltungssteuer als pauschale Quellensteuer von 25% erhoben. Doch wie wird diese berechnet?

Zunächst einmal müssen sämtliche Kapitalerträge, die im Laufe des Kalenderjahres erzielt wurden, addiert werden. Hierzu zählen nicht nur die genannten Zinsen und Dividenden, sondern auch Gewinne aus Verkäufen von Fondsanteilen und Aktien. Verluste können dabei ebenfalls gegengerechnet werden.

Im Anschluss wird der sogenannte Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr abgezogen. Dieser Freibetrag steht jedem Steuerzahler jährlich zu und soll vor allem kleinere Kapitalerträge von der Steuer ausnehmen.

Nun wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% auf den verbleibenden Betrag berechnet. Dieser Betrag wird direkt von der Bank oder dem Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Abgeltungssteuer ist damit eine Art Flat-Tax, die unabhängig vom persönlichen Einkommen und vom individuellen Steuersatz erhoben wird.

Für Anleger mit höheren Einkommen kann die Abgeltungssteuer jedoch auch ein Nachteil sein, da sie bei einem persönlichen Steuersatz von unter 25% zu viel zahlen müssen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen, um sich einen Teil der Abgeltungssteuer zurückzuholen.

Zusätzlich zur Abgeltungssteuer muss auch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Steuerschuld gezahlt werden. Bei sehr hohen Einkommen wird zudem noch die Kirchensteuer fällig.

Zusammenfassend gilt: Kapitalerträge werden mit der Abgeltungssteuer von 25% pauschal besteuert, wobei der Sparerpauschbetrag von 801 Euro jährlich abgezogen wird. Für sehr hohe Einkommen kann die Abgeltungssteuer allerdings nachteilig sein, weshalb in manchen Fällen eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden kann. Neben der Abgeltungssteuer fällt zusätzlich der Solidaritätszuschlag an, bei sehr hohen Einkommen auch die Kirchensteuer.

Wie kann man die Abgeltungssteuer optimieren?


Abgeltungssteuer optimization

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer, die auf Kapitalerträge wie zum Beispiel Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne erhoben wird. Dabei wird der Satz von 25 Prozent auf die Bruttoerträge fällig, was für viele Anleger sehr ärgerlich ist. Denn wenn man bedenkt, dass diese Erträge bereits versteuert wurden und oft auch noch Risiken gegenüberstehen, ist das durchaus ein Nachteil. Doch es gibt Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu optimieren, und in diesem Artikel zeigen wir Ihnen fünf Wege, wie das funktioniert.

1. Invesmentfonds nutzen


Investmentfonds

Wenn Sie in einen Investmentfonds investieren, sparen Sie gleich mehrfach Steuern. Denn Investmentfonds zahlen keine Abgeltungssteuer, sondern nur Körperschafts- und Gewerbesteuer. Darüber hinaus profitieren Sie auch von der Möglichkeit der Teilfreistellung. Das bedeutet, dass ein Teil der Erträge steuerfrei bleibt, nämlich 30 Prozent bei Aktienfonds und 60 Prozent bei Rentenfonds. Wenn Sie also in Investmentfonds investieren, können Sie die Abgeltungssteuer optimieren und gleichzeitig von der Möglichkeit der Streuung und des Risikomanagements profitieren.

2. Freistellungsauftrag nutzen


Freistellungsauftrag nutzen

Jeder Anleger hat das Recht auf einen Freistellungsbetrag von 801 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zahlen müssen. Wenn Sie verheiratet sind und ein gemeinsames Depot haben, können Sie sogar einen Freistellungsbetrag von 1.602 Euro nutzen. Sie können den Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker einreichen und somit Ihre Abgeltungssteuer optimieren.

3. Verluste verrechnen


Verluste verrechnen

Wenn Sie an der Börse investieren, können Sie natürlich auch Verluste einfahren. Diese Verluste können Sie mit Ihren Gewinnen verrechnen und somit Ihre Abgeltungssteuer optimieren. Sie können Verluste aus dem laufenden Jahr mit Erträgen des laufenden Jahres verrechnen oder Verluste aus den Vorjahren mit Erträgen des aktuellen Jahres. Dazu müssen Sie lediglich einen Verlusttopf bei Ihrem Broker oder Ihrer Bank beantragen und die Verluste dokumentieren.

4. Steuern sparen durch Spenden


Steuern sparen durch Spenden

Wenn Sie an gemeinnützige Organisationen spenden, können Sie Ihre Abgeltungssteuer optimieren und gleichzeitig Gutes tun. Denn Spenden können Sie bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihres Gesamteinkommens steuerlich absetzen. Wenn Sie zum Beispiel 1.000 Euro spenden, können Sie bis zu 250 Euro Steuern sparen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Organisation, an die Sie spenden, als gemeinnützig eingestuft ist und eine Spendenquittung ausstellt.

5. Abgeltungssteuer optimieren durch die Wahl des richtigen Depots


Depot öffnen

Es gibt verschiedene Arten von Depots, zum Beispiel das normale Wertpapierdepot, das Fondsdepot oder das ETF-Depot. Jedes Depot hat seine Vor- und Nachteile, und je nachdem, welche Art von Anlagestrategie Sie verfolgen, kann die Wahl des Depots die Abgeltungssteuer optimieren. Wenn Sie zum Beispiel langfristig in Aktien investieren möchten, kann ein ETF-Depot eine gute Wahl sein, da hier die Abgeltungssteuer erst bei Verkauf der Anteile anfällt. Wenn Sie hingegen häufiger handeln möchten, kann ein normales Wertpapierdepot vorteilhafter sein, da hier die Abgeltungssteuer direkt abgeführt wird und somit keine hohen Nachzahlungen fällig werden.

Die Abgeltungssteuer ist für viele Anleger ein Ärgernis, denn sie belastet die Rendite. Doch es gibt Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu optimieren, zum Beispiel durch die Nutzung von Investmentfonds, den Einsatz eines Freistellungsauftrags, die Verrechnung von Verlusten oder die Wahl des richtigen Depots. Zudem können Sie durch Spenden an gemeinnützige Organisationen Ihre Steuerlast reduzieren und gleichzeitig Gutes tun.

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