Was ist die Schenkungsteuer?
Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die anfällt, wenn ein Vermögen übertragen wird und keine Gegenleistung dafür erbracht wird. Diese Übertragung kann in Form von Schenkungen, Erbschaften oder auch betrieblichen Umstrukturierungen erfolgen. Die Steuer wird in Deutschland nach dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) erhoben und variiert je nach Verwandtschaftsgrad des Empfängers und Höhe des Vermögens.
Die Schenkungsteuer ist eine der sogenannten Vermögensteuern, weil sie auf das Übertragene Vermögen berechnet wird und nicht auf das Einkommen. Sie soll dazu beitragen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Lande zu erreichen und ist somit ein Instrument zur Umsetzung von Sozialpolitik. Schenkungen und Erbschaften sind eine wichtige Finanzierungsquelle für Privatpersonen und Familien. Sie ermöglichen es Menschen, ein Eigenheim zu erwerben oder ein Studium zu finanzieren. Es ist jedoch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass eine Schenkung oder Erbschaft auch mit Steuerzahlungen verbunden sein kann, die je nach Höhe des Vermögens und Verwandtschaftsgrad des Beschenkten unterschiedlich ausfallen können.
Die Höhe der Schenkungsteuer richtet sich nach der Schenkungssumme und der Steuerklasse, in die der Empfänger fällt. Die Steuerklasse wird nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem festgelegt. Die Schenkungssumme besteht aus dem Vermögen, das übertragen wird, abzüglich der Freibeträge, die jeder Empfänger ohne Steuerpflicht erhalten kann. Freibeträge gibt es sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaften.
In den meisten Fällen sind die Freibeträge bei Schenkungen geringer als bei Erbschaften. So beträgt der Freibetrag bei einer Schenkung zwischen Eltern und Kindern aktuell 400.000 Euro alle zehn Jahre, bei einer Schenkung zwischen Ehegatten 500.000 Euro. Für Schenkungen zwischen Geschwistern oder zwischen einem Onkel oder einer Tante und einem Neffen oder einer Nichte gibt es in der Regel Freibeträge von 20.000 Euro. Bei Schenkungen an Enkel oder Urenkel liegt der Freibetrag aktuell bei 200.000 Euro. Bei Schenkungen an Personen, die nicht mit dem Schenkenden verwandt sind, liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
Ist der Freibetrag überschritten, muss der Empfänger der Schenkung Schenkungsteuer zahlen. Die Höhe der Steuer variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Schenkungssumme. Ein Beispiel: Wenn ein Elternteil seinem Kind 600.000 Euro schenkt, muss das Kind auf die zusätzlichen 200.000 Euro Schenkungsteuer in Höhe von 11 Prozent, also insgesamt 22.000 Euro zahlen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz, die es ermöglichen, einige Schenkungen steuerfrei zu übertragen oder zumindest die Steuerlast zu verringern. Hierzu zählen zum Beispiel die Schenkung eines Eigenheims durch Eltern an ihre Kinder sowie die Übertragung von Familienunternehmen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Schenkungsteuer eine wichtige Rolle im deutschen Steuersystem spielt. Sie soll eine gerechte Verteilung des Vermögens im Land unterstützen und gleichzeitig auch Privatpersonen und Familien finanziell unterstützen. Es ist jedoch wichtig, die Höhe der Schenkungsteuer im Voraus zu berücksichtigen und gegebenenfalls Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um Überraschungen bei Schenkungen oder Erbschaften zu vermeiden.
Freibeträge und Steuersätze bei der Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen erhoben wird. Sie gilt für alle Schenkungen von Todes wegen, sowie für Schenkungen unter Lebenden. Im Folgenden werden die Freibeträge und Steuersätze genauer erläutert.
Freibeträge bei der Schenkungsteuer
Wie bei vielen Steuerarten gibt es auch bei der Schenkungsteuer Freibeträge. Diese werden alle zehn Jahre neu festgelegt. Im Jahr 2021 beträgt der Freibetrag für Schenkungen unterhalb der Summe von 20.000 Euro insgesamt 400.000 Euro. Das bedeutet, dass Schenkungen innerhalb dieses Betrags keine Schenkungsteuer auslösen. Allerdings wird der Freibetrag reduziert, wenn der oder die Schenkende in den letzten 10 Jahren bereits Schenkungen in Anspruch genommen hat.
Bei Schenkungen im privaten Bereich gibt es einen weiteren Freibetrag von 20.000 Euro. Dieser gilt pro Jahr und pro Person. Auch hier wird der Freibetrag innerhalb von zehn Jahren aufgebraucht, wenn weitere Schenkungen gemacht werden.
Bei Schenkungen im Rahmen von Betriebsvermögen gibt es weitere Freibeträge. Hier müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Freibetrag genutzt werden kann.
Steuersätze bei der Schenkungsteuer
Die Steuersätze bei der Schenkungsteuer sind gestaffelt und abhängig von der Höhe der Schenkung. Grundsätzlich gilt: Je höher die Schenkung, desto höher der Steuersatz.
Der Steuersatz beginnt bei 7 Prozent und kann maximal 50 Prozent betragen.
Beispiel: Eine Schenkung von 100.000 Euro löst eine Schenkungsteuer von 11.000 Euro aus (7 Prozent von 100.000 Euro). Eine Schenkung von 1 Million Euro löst hingegen eine Schenkungsteuer von 358.000 Euro aus (35,8 Prozent von 1 Million Euro).
Es ist daher wichtig, sich vor einer Schenkung darüber im Klaren zu sein, dass man unter Umständen hohe Steuern zahlen muss. Wenn man allerdings die Freibeträge und die Staffelung der Steuersätze im Blick behält, kann man eventuell Schenkungen so gestalten, dass man von der Schenkungsteuer verschont bleibt oder zumindest nicht allzu hohe Steuern zahlen muss.
Es gibt auch bestimmte Möglichkeiten, um Schenkungen steueroptimiert zu gestalten. So kann z.B. eine Versorgungszusage an den Schenker erfolgen oder eine Wohnungsbauprämie genutzt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass Schenkungen unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein können. Wenn man z.B. innerhalb von 10 Jahren vor seinem Tod Schenkungen gemacht hat und somit den Freibetrag der Erbschaftsteuer mindert, kann es sein, dass bei der Erbschaftsteuer eine Nachversteuerung erfolgt.
Insgesamt lohnt es sich, sich vor einer Schenkung gut zu informieren und eventuell eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. So kann man sicherstellen, dass man bei der Schenkungsteuer nicht in eine Steuerfalle tappt und nicht unnötig hohe Steuern zahlen muss.
Schenkungsteuer für Immobilien und Unternehmen

Die Schenkung von Immobilien und Unternehmen unterliegt der Schenkungsteuer. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann in bestimmten Fällen sehr hoch sein.
Immobilien und Schenkungsteuer
Wenn eine Immobilie verschenkt wird, muss der Beschenkte Schenkungsteuer zahlen. Die Höhe der Steuer hängt vom Verkehrswert der Immobilie ab, der von einem Sachverständigen geschätzt wird. Es wird auch berücksichtigt, ob der verschenkende Eigentümer Kinder hat und in welchem Verwandtschaftsgrad der Beschenkte steht. In den meisten Fällen beträgt die Schenkungsteuer 10% des Verkehrswertes der Immobilie.
Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge, die von der Schenkungsteuer ausgenommen sind. Wenn die Immobilie beispielsweise von einem Elternteil an ein Kind verschenkt wird, beträgt der Freibetrag 400.000 Euro alle 10 Jahre. Wenn der Verkehrswert der Immobilie unter dem Freibetrag liegt, muss keine Schenkungsteuer gezahlt werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine Immobilie zu Lebzeiten zu verkaufen und den Verkaufserlös zu verschenken. In diesem Fall muss der Beschenkte keine Schenkungsteuer zahlen, da es sich um einen Verkauf handelt und nicht um eine Schenkung.
Unternehmen und Schenkungsteuer
Wenn ein Unternehmen verschenkt wird, muss auch hier Schenkungsteuer gezahlt werden. Die Höhe der Steuer hängt vom Wert des Unternehmens ab, der ebenfalls von einem Sachverständigen geschätzt wird. Die Schenkungsteuer beträgt in der Regel 20% des Wertes des Unternehmens.
Es gibt jedoch auch hier Freibeträge, die von der Schenkungsteuer ausgenommen sind. Wenn das Unternehmen beispielsweise von einem Elternteil an ein Kind verschenkt wird, beträgt der Freibetrag 400.000 Euro alle 10 Jahre. Wenn der Wert des Unternehmens unter dem Freibetrag liegt, muss keine Schenkungsteuer gezahlt werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, ein Unternehmen zu verschenken, indem man Anteile an dem Unternehmen verschenkt. Wenn die verschenkten Anteile weniger als 50% des Unternehmens ausmachen, muss der Beschenkte keine Schenkungsteuer zahlen. Wenn die Anteile mehr als 50% des Unternehmens ausmachen, muss der Beschenkte jedoch Schenkungsteuer zahlen.
In einigen Fällen kann es sinnvoller sein, statt einer Schenkung eine vorweggenommene Erbfolge zu vereinbaren. Hierbei wird das Unternehmen oder die Immobilie nicht verschenkt, sondern auf die nächste Generation übertragen. Dies hat den Vorteil, dass keine Schenkungsteuer anfällt und dass der Eigentümer weiterhin Kontrolle über das Unternehmen oder die Immobilie hat. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass hierbei keine steuerlichen Gestaltungen vorgenommen werden, die unzulässig sind.
Es ist daher ratsam, sich vor einer Schenkung oder einer vorweggenommenen Erbfolge eingehend beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen abzuschätzen und die beste Lösung zu finden.
Schenkungssteuer sparen durch Freibeträge und Freigrenzen
Wer vermögend genug ist, um anderen Menschen größere Geschenke zu machen, der muss in Deutschland dafür Steuern zahlen. Diese Steuer wird als Schenkungssteuer bezeichnet und hat in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen gesorgt. Fakt ist: Schenkt man jemanden etwas, so muss man in den meisten Fällen Steuern zahlen. Allerdings gibt es auch hier Freibeträge und Freigrenzen, die dabei helfen können, die Kosten zu senken.
Wie hoch ist der Freibetrag?
Der Freibetrag bestimmt, wie viel man schenken kann, ohne dass man Schenkungssteuer zahlen muss. Derzeit beträgt dieser Freibetrag bei Schenkungen unter Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel) 400.000 Euro alle 10 Jahre. Alle anderen Schenkungen sind bis zu einem Betrag von 20.000 Euro zollfrei. Schulden oder Lasten mindern allerdings den Wert der Schenkung.
Freigrenze beachten
Die Freigrenze bestimmt den Wert, bis zu dem man gar keine Schenkungssteuer zahlen muss. Derzeit beträgt die Freigrenze bei jeder Schenkung 20.000 Euro. Der Clou: Das bedeutet, dass man innerhalb von zehn Jahren auch mehrere Schenkungen bis zu 20.000 Euro machen kann, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Dies ist vor allem dann interessant, wenn man größere Geschenke machen möchte, aber nicht den vollen Freibetrag von 400.000 Euro ausnutzen will.
Schenkung auf mehrere Personen aufteilen
Ein weiterer Tipp, um die Schenkungssteuer zu sparen, ist die Schenkung auf mehrere Personen aufzuteilen. Dadurch kann man den Freibetrag und die Freigrenze mehrmals ausnutzen. So kann man beispielsweise 100.000 Euro auf fünf verschiedene Personen aufteilen und so bei jeder Einzelschenkung innerhalb des Freibetrags bleiben. Dadurch spart man nicht nur Steuern, sondern kann auch mehrere Personen eine Freude machen.
Schenkungen tätigen
Wer Schenkungssteuer sparen möchte, sollte sich rechtzeitig um die Geschenke kümmern. Denn der Wert der Schenkung ist das Datum, an dem der Beschenkte das Geschenk entgegennimmt. Schenkt man beispielsweise einen größeren Betrag Geld am 31. Dezember und der Beschenkte hebt das Geld erst am 1. Januar ab, so gilt der neue Freibetrag und die Freigrenzen des neuen Jahres. Deshalb sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen und sich möglicherweise auch professionell beraten lassen.
Die Schenkungssteuer ist in Deutschland ein heikles Thema. Wer jedoch die Freibeträge und Freigrenzen kennt und clever nutzt, kann doch noch ordentlich Steuern sparen und trotzdem anderen Menschen eine Freude machen. Bildquelle: Pexels.com
Besondere Regelungen bei Schenkungen im Familien- und Freundeskreis

Schenkungen an Familienmitglieder und enge Freunde können viel Freude bereiten. Aber was ist, wenn es darum geht, Schenkungssteuern zu zahlen? Glücklicherweise gibt es Sonderregelungen, die Schenkungen an Personen in bestimmten Kategorien von der Schenkungssteuer befreien können.
1. Schenkungen von Eltern an ihre Kinder

Eltern, die ihrem Kind eine Schenkung machen, können bis zu einem Betrag von 400.000 Euro innerhalb eines Zeitrahmens von zehn Jahren von der Schenkungssteuer befreit werden. Dieser Betrag gilt für jedes Elternteil und Kind, sodass Eltern beide Kinder mit je 400.000 Euro beschenken und damit insgesamt 800.000 Euro übertragen können. Wenn der Gesamtbetrag von 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren von einem Kind überschritten wird, muss auf den zusätzlichen Betrag Schenkungssteuer gezahlt werden.
2. Schenkungen zwischen Ehepartnern

Ehepartner können sich gegenseitig Schenkungen machen, ohne Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Allerdings kann eine spätere Scheidung die ursprüngliche Absicht zunichtemachen. Um mögliche spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, beim Ehepartner auch zu Lebzeiten ein Testament aufzusetzen und sich gut abzusichern.
3. Schenkungen an entfernte Familienmitglieder

Schenkungen an entfernte Familienmitglieder werden ebenfalls besteuert. Falls die Schenkung nicht im direkten Familienkreis stattfindet, kann das Finanzamt Schenkungssteuer erheben. Wenn Sie entfernte Familienmitglieder aber wirklich beschenken möchten, können Sie die Freibeträge nutzen. Pro Jahr können Sie 20.000 Euro steuerfrei an entfernte Verwandte wie Cousinen und Cousens vergeben.
4. Schenkungen an Freunde

Schenkungen an Freunde unterliegen dieselben Regeln wie an entfernte Familienmitglieder. Wenn Sie also einem guten Freund mehr als 20.000 Euro schenken möchten, müssen Sie Schenkungssteuer bezahlen. Die Steuersätze für Schenkungen an Nicht-Verwandte sind höher als für Schenkungen innerhalb der Familie.
5. Schenkung einer Immobilie

Die Schenkung einer Immobilie ist ein komplexer und teurer Prozess. Eine Schenkung von Immobilien kann sich für den Schenker als steuerfall herausstellen. Als Schenker zahlen Sie nicht nur die Schenkungssteuer, sondern auch Grunderwerbsteuer. Diese Steuer wird von jedem Bundesland individuell berechnet und kann bis zu 6,5 Prozent des Wertes betragen. Bei Schenkungen innerhalb von zehn Jahren wird der Wert der Schenkungen addiert, und wenn er den Betrag von 400.000 Euro überschreitet, muss Schenkungs- und Grunderwerbssteuer gezahlt werden.
Wichtig zu beachten ist, dass es abhängig von Ihrer individuellen Situation hilfreich sein kann, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um bei der Schenkung von Immobilien und Geldbeträgen zu sparen.